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Meisterwerk - Geförderte Marketing beratung

Projekte
Strategisch
sinnvoll
finanzieren

BAFA, GFAW und GoDigital - geförderte Beratung

Die Organisation von Förderungen und Subventionen gehört mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Meisterwerk Agentur. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Digitalisierung- und Werbeprojekte strategisch sinnvoll zu finanzieren. Unternehmen fühlen sich oft überfordert und abgeschreckt bei dem Abruf oder der Organisation von Fördergeldern. Sie haben Angst vor hohem bürokratischem Aufwand und den dafür notwendigen personellen Ressourcen. Wir stehen deinen Unternehmen im Dschungel der Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite und sorgen für Klarheit und Struktur im Abrufprozess. Durch die richtige Kom-

bination der Subventionierung BAFA-Förderung, GFAW Thüringer Beratungs- & Gründerrichtlinien Ellipsis/RKW, BMWi Go Digital ergibt sich die Chance, auch größer Marketingvorhaben zu realisieren. Im Zuge einer Bedarfs- Machbarkeitsanalyse bieten wir dir und deinen Unternehmen eine unverbindliche Überprüfung möglichen Fördertöpfe an, um im Anschluss die Option auf einen Abruf einzuleiten. Als Fördermittelexperten mit über 50 abgeschlossenen Subventionsprojekten, sowie mehr als 500.000 Euro abgerufenen Zuschüssen, haben wir ausreichend Kompetenz und Erfahrung zur Durchführung

deiner Förderanfrage. Als gelistete, autorisierte und zertifizierte Berater bieten wir eine Full-Service-Betreuung, die sich vom Förderantrag bis hin zur Auszahlung der Finanzmittel erstreckt. Dabei stehen wir im ständigen engen Austausch mit der Förderstelle oder dem für die Beratung notwendigen Qualitätssicher RKW oder Ellipsis. Nutze die Möglichkeit für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit den Fördermittelexperten der Meisterwerk Agentur, sodass wir die optimale Subventionsauswahl für deine Situation treffen können. Wir garantieren ein telefonisches Feedback innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage!

Fördermöglichkeit - BAFA Beratung
Fördermöglichkeit - Thüringer Gründerrichtlinie
Fördermöglichkeit - Thüringer Beratungsrichtlinie
Fördermöglichkeit - Go Digital Beratung

GFAW Förderung - Thüringer Gründerrichtlinie

Neben bereits existierenden Unternehmen, haben auch Privatpersonen und angehende Gründer die Möglichkeit, auf subventionierte Beratung zuzugreifen. Die Thüringer Gründerrichtlinie ist für diejenigen abrufbar, die ernsthaft eine Gründung in Thüringen beabsichtigen und über die damit verbundene Selbstständigkeit nachdenken. Als Grundvoraussetzung für diese Beratungsförderung darf die Privatperson jedoch vorher keiner Tätigkeit auf eigene Rechnung nachgegangen sein (keine Gewerbeanmeldung egal ob als Personen- oder Kapitalgesellschaft bzw. PV-Anlage). Der förderfähige Gesamtbetrag ist mit einem Zuschuss von bis zu 70 % subventionier bar. Die Richtlinie für Thüringer Erstgründer ist nur einmalig abrufbar und beläuft sich auf eine maximale Summe von 11.400 Euro. Die Meisterwerk Agentur unterstützt hier vor allem Start-Ups, die digitale Geschäftsmodelle als Kern ihres Leistungsspektrums definieren. Hier unterstützen wir bei Businessplänen, Zielgruppenanalysen und der Realisierung im Digitalmarkt. Wenn auf die durchgeführte Gründerrichtlinienberatung eine Selbstständigkeit folgt, können weitere Beratungen von Land und Bund durchgeführt werden.

GFAW Gründerrichtlinie Budget
GFAW Gründerrichtlinie Tagwerke

Thüringer Beratungsrichtlinie

Mit der Beratungsrichtlinie werden Unternehmen in Thüringen unter anderem bei den Themen Marketing, Unternehmenswachstum, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie unterstützt. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 50% der Standardeinheitskosten. Die Förderung erfolgt für die Unternehmen in Form einer Intensivberatung oder als Prozessbegleitung.

Go Digital Förderprogramm

Bist du Teil eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens in der gewerblichen Wirtschaft oder im Handwerksbereich und denkst darüber nach, deine Betriebsabläufe digital zu gestalten? Möchtest du von staatlicher Unterstützung profitieren, aber scheust den administrativen Aufwand? Dann solltest du unbedingt das Programm go-digital kennenlernen!

BAFA Beratungsförderung

Mit dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ verfolgt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Thüringer Gründerrichtlinie

Neben bereits existierenden Unternehmen, haben auch Privatpersonen und angehende Gründer die Möglichkeit, auf subventionierte Beratung zuzugreifen. Die Thüringer Gründerrichtlinie ist für diejenigen abrufbar, die ernsthaft eine Gründung in Thüringen beabsichtigen.

FAQ - häufig gestellte Fördermittel Fragen

Wer kann eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsunternehmen dazu berechtigt, geförderte Beratung in Anspruch zu nehmen, vorausgesetzt die Tätigkeit wird Haupterwerb durchgeführt. Ausgeschlossen sind Unternehmen mit gemeinnützigem Zweck.

Wofür wird ein Qualitätssicherer benötigt?

In Thüringen kann eine geförderte Unternehmensberatung nur beantragt werden, wenn ein neutraler Qualitätssicherer zwischen Berater und Beratungsempfänger agiert. Alle eingesetzten Berater werden im Akkreditierungsprozess ausführlich geprüft, sodass die angebotenen Beratungsleistung in der versprochenen Qualität umgesetzt werden kann. Das bietet euch Sicherheit bei der Investition in subventionierte Beratungsprozesse. Der Qualitätssicherer übernimmt das gesamte Fördermittelmanagement, bereitet Dokumente und Formulare vor, prüft alle Unterlagen und bestätigt die Richtigkeit das geförderten Beratungsablaufes. Als zertifiziertes Beratungsunternehmen sind wir sowohl bei der Ellipsis, als auch bei dem RKW gelistet.

Handelt es sich um eine Netto- oder Bruttoförderung?

Bei allen von uns angebotenen Beratungsleistungen, handelt sich um Nettoförderungen.

Wann erhalte ich die beantragte Förderung?

Sobald die mit uns durchgeführte Beratung beendet und in voller Höhe beglichen wurde, kann eine Auszahlung der Fördergelder beantragt werden.

Was ist die de-minimis-Regelung?

Hier handelt es sich um eine festgelegte Obergrenze von Förderungen, die ein Unternehmen innerhalb von 3 Jahren beantragen kann. In der Regel liegt die Grenze bei 200.000€. Die Höhe der jeweiligen Subventionierungen erfahren Sie aus den erteilten de-minimis-Bescheinigung in den Zuwendungsbescheiden. Es existieren Förderungen, die nicht unter de-minimis-Regelung fallen.

Welche Förderungen fallen in Thüringen nicht in die de-minimis-Regelung? 

Die Thüringer Beratungsrichtline fällt in der aktuellen Subventionsperiode nicht unter die de-minimis-Mittel. Die Thüringer Gründerrichtlinie ist jedoch de-minimis relevant.

crew-member

Niclas Meister - Agenturinhaber

KMU-Fördermittelexperte, akkrediterter BAFA, Ellipsis, RKW & GoDigital-Berater

In einem persönlichen Erstgespräch analysiere ich gemeinsam mit Dir einen ersten IST-Stand Deines Unternehmens, um die für dich passenden Marketingmaßnahmen abzuleiten. Anhand dessen entwickeln wir eine auf Dich individuell abgestimmte Förderstrategie. Jetzt Mich und mein Team kontaktieren und die Chance auf ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch nutzen!

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